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   OLG Köln, 24.11.1993 - Ss 512/92   

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https://dejure.org/1993,9591
OLG Köln, 24.11.1993 - Ss 512/92 (https://dejure.org/1993,9591)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1993 - Ss 512/92 (https://dejure.org/1993,9591)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1993 - Ss 512/92 (https://dejure.org/1993,9591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsgericht; Befugnis; Erstinstanzliche Urteil; Bezugnahme; Anforderungen; Eigenverantwortlichkeit ; Entscheidungsprozeß; Feststellungen; Beweisergebnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267

Papierfundstellen

  • VRS 86, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351; Senat in NStZ-RR 1997, 369 = VRS 94, 117).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 1 Ss 103/05

    Berufungsurteil: Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verweisung auf die

    7 Grundsätzlich verlangt § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO insoweit eine in sich geschlossene Darstellung der vom erkennenden Gericht zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen (vgl. OLG Köln VRS 86, 351; OLG Hamm NJW 1952, 77; OLG Oldenburg Nds Rpfl 1954, 35).

    Die den Berufungsgerichten ausnahmsweise zugestandene Bezugnahmebefugnis ist demzufolge strengen Anforderungen unterworfen, die gewährleisten sollen, dass der eigenverantwortliche Entscheidungsprozess des Berufungsgerichts für Prozessbeteiligte und Revisionsgericht nachvollziehbar bleibt (OLG Köln VRS 86, 351 m. w. N.).

  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
    Eine solche pauschale Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Urteilsgründe ist jedoch allenfalls dann zulässig, wenn es sich nicht nur um einen sehr einfachen Sachverhalt handelt, sondern dieser zudem aufgrund einer exakten und überschaubaren Gliederung des erstinstanzlichen Urteils auch ohne nähere Bezeichnung unschwer und zweifelsfrei zu erkennen ist (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Mai 2000 (4) 1 Ss 116/00 (70/00) - OLG Köln VRS 86, 351 (353)) .

    Im Rahmen der Beweiswürdigung ist somit eine - insbesondere, wie im vorliegenden Fäll, pauschale - Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil unzulässig, wenn sich die Beweisgrundlage verändert hat (vgl. OLG Hamm JMB1NW 1970, 145; OLG Köln VRS 86, 351 (352); Schlüchter in SK, StPO, § 267 Rdn. 18).

  • OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97

    Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Umfang der Bezugnahme auf

    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass für Berufungsurteile etwas anderes gelten kann (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351), wenn durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben wird, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (s. außer der oben zitierten Rechtsprechung noch BGHSt 33, 59, 61), wobei nicht ganz unbestritten ist, welche Anforderungen an eine "genaue Bezugnahme" zu stellen sind (s. einerseits OLG Celle, a.a.O.; andererseits OLG Köln VRS 86, 351, 353).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98

    Aufhebung, minder schwerer Fall, Fehlen von Strafmilderungsgründen, keine

    Dabei kann es dahinstehen, ob die im angefochtenen Urteil ohne weitere Konkretisierung vorgenommene Bezugnahme auf die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in noch zulässiger Weise erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1999 in 2 Ss 314/99 m.w.N. sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 in 2 Ss 706/97 = NStZ-RR 1997, 369 unter Hinweis auf OLG Celle, Nds. Rpfl. 1992, 240 einerseits und OLG Köln VRS 86, 351 andererseits).
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